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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 10.07.2021

"Warum der Funkmast in Straß genehmigt wurde", NR, Freitag, 9. Juli 2021

Die Kommunen haben die Möglichkeit, in den Fragen der baulichen Ausgestaltung der Mobilfunkversorgung die Planungshoheit auszuüben. Das muss der Gemeindechef aber auch wollen. Ein Vorsorgekonzept zu erstellen, ist dringend notwendig, um die Bevölkerung vor unzumutbarer Verstrahlung zu schützen. Der Aufwand für die Gemeinde ist dabei sehr gut machbar.

 

Ein Gemeinde kommt ihrer Vorsorgepflicht beispielsweise dadurch nach, dass sie ein technisches Konzept entwickelt, wie die Bürger mit Funk versorgt werden können, aber dabei die Bestrahlung möglichst gering ausfällt. Was der Bürgermeister Böhm und seine Verwaltung anscheinend nicht wissen, dabei kann man 5G berücksichtigen, gesetzlich ist es aber keineswegs notwendig. Denn es gibt kein Recht auf 5G und damit auch kein Recht auf die Errichtung von 5G-Sendern.

 

Die Stadt Brüssel, Sitz der EU, dürfte erhebliches Insider-Wissen zu 5G besitzen. Brüssel verfügte über ein Moratorium für 5G, da die Bürger von Brüssel keine Versuchskaninchen sind, die man für Geld verkaufen kann. Der wissenschatliche EU-Bericht zu 5G warnt dort tatsächlich:" 5G werde die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tiere, Insekten und Mikroben beeinträchtigen, worauf verschiedene Studien hindeuten" (Wissenschaftlicher Dienst der Europäischen Union - EPRS-Februar 2020).

 

Der Bürgermeister von Burgheim und die neun Gemeinderäte, die für das gemeindliche Einvernehmen dieses Funkmasten, 150m  von der Wohnbebauung gestimmt haben, müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob die Straßer Bürgerinnen und Bürger als Versuchskaninchen für die wirtschaftlichenen Interessen der Deutschen Funkturm GmbH herhalten sollen. 

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