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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 20.03.2022

"Flut an Anträgen für Photovoltaik-Fläche", DK, Mittwoch, 16. März 2022

Der Königsmooser Gemeinderat will nicht mehr warten, weder auf das überarbeitete Entwicklungskonzept Donaumoos noch auf Empfehlungen des Donaumoos-Zweckverbandes. Was ist los im Moos, wollen die einzelnen Gemeinden einen Überbietungswettkampf starten? Die von Investoren angestrebte Überbauung von Moorböden mit PV-Modulen, die von den Gemeinden vielfach hofiert werden, können nicht allein auf Gemeindeebene erörtert oder gar entschieden werden. Für den gesamten Naturraum Donaumoos gilt immer noch das behördenverbindliche und interkommunal erarbeitete Entwicklungskonzept Donaumoos 2000-2030.

 

Solange die Überarbeitung des Entwicklungskonzepts Donaumoos (Beschluss des Kreistages vom 24.06.2021) nicht vorliegt, können sich einzelne Gemeinden nicht das Recht einer Vorfestlegung einzelner Bereiche/Gewanne im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit zu eigen machen. Dazu zählt auch die Aufstellung von PV-Freiflächenanlagen auf Niedermoorboden. Selbst der Donaumooszweckverband meint, dass für Planungen von PV-Freiflächenanlagen ein Gesamtkonzept für den Naturraum Donaumoos erforderlich ist.

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