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Pressemitteilung

Offener Brief an den EVP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten. Das schert den Europaabgeordneten Manfred Weber (CSU) aus Niederbayern offensichtlich nicht. "Geht gar nicht", findet Holger Geißel (ÖDP).

Art.11b des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.

Herrn
MdEP Manfred Weber
Vorsitzender der EVP-Fraktion
 
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weber,
 
der Umweltausschuss des Europaparlaments hat am 24. Januar 2024 den Vorschlag der EU-Kommission zu genmanipulierten Pflanzen (New Genomic Technics, kurz NGT) mit den Stimmen der beiden CSU-Ausschussmitglieder mehrheitlich zugestimmt. Damit würde die EU-Gesetzgebung im Bereich Gentechnik grundlegend geändert und der Anbau, bzw. die Verarbeitung von genveränderten Pflanzen unkontrollierbar vorangetrieben.
Dies steht im Widerspruch zum Bayerischen Naturschutzgesetz:
 
Art.11b Gentechnikanbauverbot
"Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten."
 
Deshalb fordere ich Sie auf, bei der endgültigen Abstimmung im Plenum, diese Ausschussentscheidung zu korrigieren. Mit einem Ja zum Kommissions- und Ausschussvorschlag würden sie in Brüssel gegen die bayerische Gesetzeslage stimmen.
Mit den neuen Regeln würden keine Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Pflanzen und Produkten mehr stattfinden, die mit neuer Gentechnik hergestellt wurden oder genveränderte Inhaltsstoffe enthalten. Auch die Risikobewertung wäre gestrichen - und damit das Vorsorgerprinzip aus den Angeln gehoben.
 
Bitte sorgen Sie dafür, dass die in Bayern von der Bevölkerung gewünschte Vorsicht und Vorsorge nicht über das EU-Parlament ausgehebelt wird!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Holger Geißel

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