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Pressemitteilung

Der Rechtsrahmen für Gentechnik darf nicht aufgeweicht werden

Die ÖDP hat eine Debatte um neue Gentechnik angestoßen. Der Kreisvorsitzende Holger Geißel nimmt zum Kommentar der CSU-Europa-Abgeordnete Marlene Mortler Stellung und warnt vor der Aushebelung des Vorsorgeprinzips.

bunt eingefärbte Gene schweben vor schwarzem Hintergrund

"Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten." (Bayerisches Naturschutzgesetz, Art. 11b)

Die CSU-Europa-Abgeordnete Marlene Mortler entgegnete auf dpa-Anfrage, dass es auf die Unterscheidung zwischen traditioneller Gentechnik und neuer Gentechnik ankomme.
 
Nun sollen durch den Kommissionsvorschlag Jahrzehnte des Vorsorgeprinzips ausgehebelt werden, indem sie neue gentechnisch veränderte Nutzpflanzen ohne Sicherheitstests auf unsere Felder und Teller lassen. Denn gentechnisch veränderte Organismen unter einem anderen Namen sind immer noch gentechnisch veränderte Organismen und müssen nach dem Gesetz als solche behandelt werden.
 
Der Rechtsrahmen für Gentechnik darf nicht aufgeweicht werden, denn die neuen Techniken bringen auch neue, zusätzliche Risiken, über deren Folgen wir noch zu wenig wissen. Als Risiko der neuartigen gentechnischen Verfahren gilt, dass neben gewollten Veränderungen häufig ungewollte und unvorhersehbare Genveränderungen entstehen können. Die Möglichkeit dieser Verfahren, gleichzeitig mehrere Gene, selbst wenn es keine artfremden Gene sind, zu verändern, erhöht die Wahrscheinlichkeit unerwarteter Effekte und Wechselwirkungen, zumal die komplexere Steuerung von Genaktivität bislang kaum verstanden ist. Die neuen Verfahren bringen zudem besondere Risiken mit sich, wenn etwa ganze Ökosysteme verändert würden oder die Technik darauf abzielt, dass wildlebende Populationen ausgerottet oder verändert werden.
 
Es ist zudem höchst fraglich, ob der Einsatz von Gentechnik Ernteerträge steigert und damit Ernährungssicherheit erreicht werden kann. Eine neue Untersuchung kommt jüngst zu dem Schluss, dass bislang keine "intrinsische Ertragssteigerung" durch Gentechnik nachgewiesen worden ist. Sprich: Gentechnik hat bislang keinen direkten und bleibenden Einfluss etwa auf die Erntegröße nehmen können. Hinzu kommt, dass in Ländern mit gentechnisch veränderten Pflanzen es nicht zur Pestizidreduktion kam. Im Gegenteil, in Brasilien beispielsweise hat sich der Pestizideinsatz verdreifacht.
 
Profiteure der Lockerung der Gentechnik sind allein große Agrarkonzerne, die gentechnisch verändertes Saatgut und Pestizide vermarkten. Verlierer sind die biologische Vielfalt, die bäuerliche und ökologische Landwirtschaft und die Verbraucher.
 
Übrigens hat das Bundesamt für Naturschutz sowie die französische und österreichische Umweltbehörde darauf hingewiesen, dass auch bei der neuen Gentechnik eine Risikoüberprüfung notwendig ist, um Schaden von Mensch, Tier und Umwelt abzuwenden.
 
Nach dem von der ÖDP initiierten Artenvielfalt-Volksbegehren "Rettet die Bienen" war ein Verbot der Agrargentechnik in das Bayerische Naturschutzgesetz aufgenommen worden. Dort steht in Art. 11b: "Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten." "Ist in Bayern verboten" heißt, ist in Bayern illegal".
 
Mit freundlichem Gruß
 
Holger Geißel

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