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Pressemitteilung

Ist eine PV-Anlage in einem Wiesenbrüterschutzgebiet zulässig?

Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und ihre Verwaltungen können Wiesenschutzgebiete nicht einfach für Photovoltaik-Anlagen freigeben, schreibt der Vorsitzende des ÖDP-Kreisverbands in seinem Leserbrief und will verhindern, dass Naturschutz gegen Energiewende ausgespielt wird.

Das Gelege eines Bodenbrüter-Vogels mit 5 Eiern

Der massive Rückgang der Wiesenbrüter ist ein Symptom rücksichtsloser Naturausbeutung.

Photovoltaik im Wiesenbrüterschutzgebiet, sieht so Artenschutz für den Gemeinderat  Rohrenfels aus? Eine Gemeinde muss bei ihren Entscheidungen immer dem Gemeinwohl einen höheren Rang einräumen als finanziellen Aspekten! Wörtlich heißt es im Zeitungsartikel von Eleonore Wöhrle: "Im Gegensatz zu verschiedenen Behörden würde die Gemeinde jedoch auch Anträge auf Anlagen im Wiesenbrüterschutzgebiet annehmen." Die Frage muss allerdings erlaubt sein: "Ist eine PV-Anlage in einem Wiesenbrüterschutzgebiet überhaupt zulässig?" Ich meine NEIN.

Die festgelegten Wiesenbrütergebiete im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind bekannt. Die IG Zukunft Schorner Röste hat diese auch in ihrem Positionspapier zu PV im Donaumoos als klare Ausschlussgebiete für PV aufgenommen. In diesem Positionspapier vom 20. Oktober 2021 heißt es wörtlich: "Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen (PVA) in Schutzgebieten nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz, kartierte Biotope und Flächen nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP), sowie Natura 2000-Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie (PPA) mit entsprechenden Pufferzonen nicht zulässig. Auch das Landesamt für Umwelt (LFU) hat in seinem Gutachten Wiesenbrütergebiete für PV klar ausgeschlossen. Hier hat die Verwaltung in der Gemeinde Rohrenfels wohl noch etwas Nacharbeit vor sich.

Der massive Rückgang der Wiesenbrüter ist ein Symptom  rücksichtsloser Naturausbeutung. Die festgesetzten Wiesenbrütergebiete im Donaumoos waren bei der Aufstellung des Entwicklungskonzepts ein Kernziel. Ihre Entwicklung hin zu offenen, wechselfeuchten, extensiv genutzten Reproduktionsflächen für die hoch bedrohten Wiesenbrüterarten (Leitart Großer Brachvogel) ist bisher nur ansatzweise gelungen und daher prioritär fortzuführen.

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