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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel

Ist der Handymast zu nah an Ergertshausen?

Die Intervention der neuen Rohrenfelser-Gemeinderäte Christoph Müller und Klaus Seemeier  wird von der ÖDP sehr begrüßt. Je weiter der Handymast von der Wohnbebauung errichtet  

      wird,  desto besser für Mensch, Tier und Pflanze. Das ist unbestritten und wird von der Naila-Studie bestätigt. Die Krebsfälle waren bei den ersten 400 m vom Mobilfunksender entfernt

      dreimal so hoch wie bei einer Entfernungvon 400 - 1000 m. Außerdem traten die Neuerkrankungen  innerhalb der 400 m Entfernung vom Mobilfunksender durchschnittlich 8,5 Jahre

      früher auf.

 

      Bei einem Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber sollte der Gemeinderat unbedingt darauf bestehen, sich ein Verbot von 5G schriftlich bestätigen zu lassen. Generell gilt: Ein Funkmast  

      stellt  immer  eine Bedrohung für die Gesundheit dar, abhängig von seiner Bestückung und den Strahlenkeulen, welche den Menschen, die Tiere und die Pflanzen treffen. Wichtig wäre in

      diesem Zusammenhang die  Erstellung eines Krebsregisters mit Hilfe von Medizinern, damit ein Ansteigen der Krebsrate im Strahlungsbereich dokumentiert werden kann.

Grundsätzlich könnte man zwar davon ausgehen, dass das Betreiben einer Mobilfunksendeanlage bei Einhalten der Grenzwerte nach der 26. Verordnung zum BImSchG (Bundesimmissions-schutzgesetz) keine widerrechtliche Verletzung des Rechtsgutes einer anderen Person zur Folge hat bzw., dass eine andere Person zur Duldung des Betriebs einer Sendeanlage nach§ 1004 Abs. 2 BGB verpflichtet ist. Es ist jedoch durchaus zu erwarten, dass ein befasstes Gericht bei entsprechendem Sachvortrag zu dem Schluss kommt, dass die derzeitige Rechtslage aufgrund der völlig mangelnden Eignung der Grenzwerte zum Schutz von Leben und Gesundheit aller von der Immission Betroffenen verfassungswidrig ist. Dass Mobilfunkstrahlung verschiedener Frequenzen und Modulierungen weit unterhalb der Grenz- und SAR-Werte zu oxidativem Stress und Entzündungsgeschehen führt, ist längst wissenschaftlich anerkannt. Oxidativer Stress und derartige Entzündungsprozesse sind von der IARC (International Agency for Research of Cancer, Krebsforschungsinstitution der WHO) als krebserregend anerkannt. Es ist also durchaus damit zu rechnen, dass die elektromagnetischen Wellen des Mobilfunks von der IARC als "wahrscheinlich krebserregend" oder "krebserregend" eingestuft werden. Spätestens dann lässt sich die - nicht zutreffende - Argumentation des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass bei Mobilfunkwellen ausschließlich die  thermischen Effekte gesichert seien, nicht mehr halten.

 

Ein industrienaher privater Verein ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor Nicht-Ionisierender Strahlung) mit Sitz in Neuherberg bei München, der aufgrund von personeller Verflechtung und von Lobbyarbeit in vielen Ländern die Grenzwerte für die Strahlung beeinflusst hat, ist für die Festlegung der Grenzwerte federführend. Er behauptet, unterhalb der Grenzwerte könne es keine Gesundheitsschäden geben. Damit widerspricht er den laufenden wissenschaftlichen Ergebnissen.

Der wichtigste Grenzwert für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk beträgt in Deutschland 10.000.000 Mikrowatt pro Quadratmeter. Damit liegt er um das Billionenfache über der natürlichen Strahlung. Dieser absurde Grenzwert bietet absolut keinen Schutz für den Bürger. Er dient nur den Interessen der Industrie.

 

Wenn nun rund 200 Meter vom Funkmast entfernt, die Strahlenbelastung bei voller Leistung der Anlage bei nur acht Prozent des erlaubten Höchstwertes liegt, dann sind das immer noch

800.000 Mikrowatt pro Quadratmeter. Die 0,02 Prozent, gemessen bei einer Entfernung von rund 700 Metern, betragen immer noch 2.000 Mikrowatt pro Quadratmeter.

 

Deshalb fordert die ÖDP: Drastische Senkung der Grenzwerte vorerst auf 100 Mikrowatt pro Quadratmeter (wie z. B. vom Europarat gefordert, in sensiblen Gebieten wie Kindergärten, Schulen, Wohnungen und Krankenhäusern auf 10 Mikrowatt pro Quadratmeter - später müssen die Werte noch weiter gesenkt werden. Der Bund Naturschutz fordert seit Jahren sogar 1 Mikrowatt pro Quadratmeter als wirksamen Vorsorgewert.

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