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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 10.06.2020

Mobilfunkausbau mal flott, mal bedächtig

Die Grenzwerte beziehen sich nur auf die kurzzeitige Erwärmung durch Mobilfunk und bieten der Bevölkerung keinerlei Schutz.

Eine Vielzahl internationaler Studien belegt jedoch, dass vor allem die nicht-thermischen Wirkungen der Funkstrahlung zu Zellschäden führen (unter anderem oxidativer Zellstress, DNA-Brüche),

und dies schon bei Strahlungen weit unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte.

Die ICNIRP e. V. (International Commission on Non-Ionizing Radation Protection), auf deren Empfehlung an die Politik die Grenzwerte beruhen, ist wegen ihrer Industrienähe befangen.

Der Staat ist deshalb aufgerufen, umgehend eine Überarbeitung der 26. Verordnung zum BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) aus dem Jahr 1997 zu starten, bei der die vielen internationalen Studien, die eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch Mobilfunkstrahlung nahelegen, Berücksichtigung finden. Und die Gerichte dürfen die athermische Wirkung der Strahlung nicht mehr, wie bisher in allen Entscheidungen zur BImSchV, einfach ausblenden.

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