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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 22.04.2020

Provisorischer Mobilfunkmast aufgestellt

Respekt vor den Mitgliedern des Schrobenhausener Bauausschusses. Im Gegensatz zum Rennertshofener Gemeinderat haben sich die Stadträte aus Schrobenhausen nicht vom Landratsamt in Neuburg einschüchtern lassen und sind ihrer Linie treu geblieben.

Ein Funkmast in der Nähe des Comenius-Kindergartens ist aber auch wirklich der falsche Platz. Die Kommunalpolitiker haben nun zum dritten Mal das gemeindliche Einvernehmen verweigert und damit die berechtigten Sorgen ihrer Bürgerinnen und Bürger ernst genommen.

Für das Landratsamt Neuburg und den Mobilfunkbetreiber spielen anscheinend die Befürchtungen der Anwohner keine wesentliche Rolle. Sie berufen sich auf das Baurecht, welches aufseiten des Mobilfunkbetreibers sei. Gilt Menschenschutz nur bei Corona???

Wenn es zu Schadenersatzklagen kommt, haftet im Falle der Verurteilung der Grundstückseigentümer, auf dessen Fläche der Funkmast steht. Und das kann teuer werden.

Ein Baurecht, welches nicht dem Gemeinwohl dient, sondern nur die Interessen des Mobilfunkbetreibers schützt, das ein gewähltes Kommunalparlament kalt entmachtet, bedarf der dringenden Überarbeitung. Hier ist derGesetzgeber gefragt. Herr Ministerpräsident Söder, geben Sie den Gemeinden Ihre Entscheidungsfreiheit zurück!

 

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