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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 29. Juni 2020

Keine Klage gegen den Funkmast

So, es ist also rechtswidrig, Kinder vor Zwangsbestrahlung zu schützen. Baurecht vor Gesundheit. Profit vor Mensch.

Das Landratsamt hat nun entschieden, dass nahe am Comenius-Kindergarten ein Funkmast errichtet werden darf, obwohl das Kommunalparlament in Schrobenhausen

dreimal gegen diesen Standort votiert hat. Sieht so die Demokratie in Neuburg-Schrobenhausen aus? Warum eigentlich keine juristische Klage?

 

Grundsätzlich könne man zwar davon ausgehen, dass das Betreiben einer Mobilfunksendeanlage bei Einhalten der Grenzwerte nach der 26. Verordnung zum BImSchG

(Bundesimmissionsschutzgesetz) keine widerrechtliche Verletzung des Rechtsgutes einer anderen Person zur Folge hat bzw. dass eine andere Person zur Duldung des Betriebs einer Sendeanlage nach 

§ 1004 Abs. 2 BGB verpflichtet ist. Es steht jedoch durchaus zu erwarten, dass die derzeitige Rechtslage aufgrund der völlig mangelnden Eignung der Grenzwerte zum Schutz von

Leben und Gesundheit aller von der Immission Betroffenen verfassungswidrig ist. Hat damit das Landratsamt in Neuburg womöglich gegen die Verfassung verstoßen. Die Diskussion

zu den Grenzwerten sollte auch dem Landratsamt in Neuburg bekannt sein.

 

Dass Mobilfunkstrahlung verschiedener Frequenzen und Modulierungen weit unterhalt der Grenz- und SAR-Werte zu oxidativem Stress und Entzündungsgeschehen führt, ist längst wissenschaftlich anerkannt.

Oxidativer Stress und derartige Entzündungsprozesse sind von der IARC (International Agency for Research of Cancer, Krebsforschungsinstitution der WHO) als krebserregend anerkannt.

Es ist also durchaus damit zu rechnen, dass die elektromagnetischen Wellen des Mobilfunks von der IARC als "wahrscheinlich krebserregend" oder "krebserregend" eingestuft werden.

Spätestens dann lässt sich die  - nicht zutreffende - Argumentation des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass bei Mobilfunkwellen ausschließlich die thermischen

Effekte gesichert seien, nicht mehr halten.

 

Ergebnisse wichtiger Studien werden vom Bundesamt für Strahlenschutz verharmlost. Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz, Frau Dr. Pauline?

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