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Pressemitteilung

Presseerklärung von Holger Geißel zum Bericht

"Keine Entscheidung zu Funkmast in Rohrenfels" im Donaukurier, am 04.06.2020

Was ist das Beste für die Bürgerinnen und Bürger in Ergertshausen und in der Gemeinde Rohrenfels?

Wer soll informieren und wie sieht die Befragung aus?

In welchem Rahmen kann so eine Veranstaltung zeitnah durchgeführt werden?

Ist das Ergebnis für die Gemeinde dann bindend?

 

Die Verschandelung der Landschaft durch einen 40 bis 45 Miter hohen Funkmast ist das eine, die Gefahren für Mensch, Tier und Pflanze das andere.

Warum muss jetzt in aller Eile, ohne vernünftige Information und Diskussion im Schatten der Corona-Pandemie ein Gemeinderatsbeschluss erzwungen werden?

Die neuen Gemeinderäte brauchen mehr Zeit, um sich einzuarbeiten. Sie sollten sich auf keinen Fall von Telekom und Funkturm GmbH unter Zeitdruck setzen lassen.

 

Die Sorgen der neuen Gemeinderäte Christoph Müller und Klaus Seemeier (DGR) sind mehr als berechtigt. Deshalb begrüßen die Ökodemokraten die Intervention der beiden neuen Gemeinderäte bei der letzten Gemeinderatssitzung.

 

So hat die Naila Studie ergeben, dass die Krebsfälle bei einer Entfernung von 400 m vom Mobilfunksender drei mal so hoch waren im Vergleich zu einer Entfernung von 400 - 1000 m.

Außerdem sind die Neuerkrankungen durchschnittlich 8,5 Jahre früher aufgetreten. Warum lässt man nicht von der Politik eine Krebsübersicht erstellen, wenn die Funkmasten ihre Arbeit aufnehmen?

 

Private Eigentümer von Grundstücken, die einen Standort zur Verfügung stellen, müssen wissen, dass sie "auf sehr dünnem Eis wandeln", sollte es zu Schadenersatzklagen kommen.

Keine Versicherung wird für den Schaden einstehen.

 

Grundsätzlich könnte man zwar davon ausgehen, dass das Betreiben einer Mobilfunksendeanlage bei Einhalten der Grenzwerte nach der 26. Verordnung zum BImSchG

(Bundesimmissionsschutzgesetz) keine widerrechtliche Verletzung des Rechtsgutes einer anderen Person zur Folge hat bzw., dass eine andere Person zur Duldung des Betriebs

einer Sendeanlage nach § 1004 Abs. 2 BGB verpflichtet ist. Es ist jedoch durchaus zu erwarten, dass ein Gericht bei entsprechendem Sachvortrag zu dem Schluss kommt, dass die

derzeitige Rechtslage aufgrund der völlig mangelnden Eignung der Grenzwerte zum Schutz von Leben und Gesundheit aller von der Immission Betroffenen verfassungswidrig ist.

Dass Mobilfunkstrahlung verschiedener Frequenzen und Modulierungen weit unterhalb der Grenz- und SAR-Werte zu oxidativem Stress und Entzündungsgeschehen führt, ist längst

wissenschaftlich anerkannt. Oxidativer Stress und derartige Entzündungsprozesse sind von der IARC (International Agency for Research of Cancer, Krebsforschungsinstitut  der WHO)

als krebserregend anerkannt. Es ist also durchaus damit zu rechnen, dass die elektromagnetischen Wellen des Mobilfunks von der IARC als "wahrscheinlich krebserregend" oder

"krebserregend" eingestuft werden. Spätestens dann lässt sich die Argumentation des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass bei Mobilfunkwellen ausschließlich die thermischen Effekte gesichert seien, nicht mehr halten.

 

Zu den angeblich sicheren Grenzwerten:

Ein industrienaher privater Verein, kurz ICNIRP, der aufgrund von personeller Verflechtung und von  Lobbyarbeit in vielen Ländern die Grenzwerte beeinflusst hat, ist für die Festlegung

der Grenzwerte federführend. Er behauptet, unterhalb der Grenzwerte könne es keine Gesundheitsschäden geben. Damit widerspricht er den laufenden wissenschaftlichen Ergebnissen.

Der wichtigste Grenzwert für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk beträgt in Deutschland 10.000.000 Mikrowatt pro Quadratmeter.

 

Wenn nun, wie in Unterstall gemessen, die Strahlung bei voller Leistung der Anlage bei nur "acht Prozent" liegt, dann sind das immer noch 800.000 Mikrowatt pro Quadratmeter, 200 Meter

entfernt von der Strahlungsquelle. Die scheinbar ungefährlichen 0,02 Prozent, gemessen bei einer Entfernung von rund 700 Meter vom Funkmast, betragen immer noch 2.000 Mikrowatt

pro Quadratmeter.

 

Deshalb fordert die ÖDP:

Drastische Senkung der Grenzwerte vorerst auf 100 Mikrowatt pro Quadratmeter (wie z. B. vom Europarat gefordert, in sensiblen Gebieten wie Kindergärten, Schulen, Wohnungen und

Krankenhäusern auf 10 Mikrowatt pro Quadratmeter - später sollen die Werte noch weiter gesenkt werden. Der Bund Naturschutz fordert schon seit Jahren sogar 1 Mikrowatt pro

Quadratmeter als wirksamen Vorsorgewert.

 

Wie lange noch wollen die Regierungsparteien den Bürgern das Märchen von den sicheren Grenzwerten auftischen??? Wann wird endlich von den Grünen als Partei in aller Öffentlichkeit über dieGefahren von 5G für Mensch, Tier und Pflanzen gewarnt??? Nur den Ausbau fordern und die Menschen dazu mit ihren Problemen alleine lassen, ist keine Lösung für die Bürger und die gesamte Umwelt!

 

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