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Pressemitteilung

Anhebung des Wasserspiegels um ein paar Zentimeter ausreichend für Klimaschutz-Zertifikate?

Moorbodenschutz ist Klimaschutz. Aber darf man Zertifikate vergeben für Maßnahmen, die dem Klimaschutz nicht messbar was bringen? Holger Geißel hat da ein paar Fragen an den Donaumoos-Zweckverband.

Mit Klimaschutzzertifikaten Geschäfte zu machen gehört ja schon fast zur Tradition, aber das, was hier durch das neu geschaffene Klimabüro CO2 Regio bei der Sitzung des Donaumoos-Zweckverbandes besprochen wurde, zumindest steht es so in der Neuburger Rundschau vom 18.07.2023, erinnert doch schon eher an Greenwashing. Zwar mag das ja durchaus gut gemeint sein, die Frage muss aber erlaubt sein, ob diese Vorstellungen für wirksamen Klimaschutz im Donaumoos auch belastbar sind?

Was bedeutet denn Klimaschutz durch Moorbodenschutz? Die Reduktion der Treibhausgase von derzeit ca. 40 t CO2-Äquivalent pro ha und Jahr auf dann 10 - 20 t pro ha und Jahr entsteht erst dann, wenn Ackernutzung durch eine sehr extensive Grasnutzung mit gleichzeitigem "dauerhaft hohen" Grundwasserstand nahe an der Geländeoberfläche abgelöst wird.

Für Jonas Galdiers, Geschäftsführer des neu errichteten Klimabüros, bedeuten aber ein paar Zentimeter Grundwasseranhebung bereits Klimaschutz. Dass diese Aussage von der Hochschule Weihenstephan - Triesdorf (Prof.  Matthias Drösler) bestätigt wird, entspricht kaum dessen bisherigen Messungen und Aussagen.

Wenn die Grundwasseranhebung dann nur bis 30 cm unter der Geländeoberkante machbar ist, dann ist das auch Kllimaschutz und das Risiko trägt das Klimabüro. Da freut sich der Vorsitzende der neuen IG Donaumoos,  der als Kartoffelbauer und Händler ja nicht an einer Vernässung interessiert ist. So geht aber erfolgreicher Moorschutz nicht.Wenn das Grundwasser für sinnvolle  Maßnahmen  nicht ausreicht,  darf auch kein Klimaschutzzertifikat ausgestellt werden.  Die Wirksamkeit des Klimaschutzes durch Moorbodenschutz muss eindeutig und dauerhaft belegt werden können.

Es sind längst Klima-Messergebnisse bekannt, wonach die reine Umwandlung von Acker- in Grünland noch keinen Klimaschutz, also keine Reduktion der austretenden Klimagase zur Folge hatten.

Eine entscheidende Aussage nach dem Bericht in der Neuburger Rundschau bleibt nach wie vor offen: Wie viele Jahre muss der Landwirt diese klimawirksame Extensivierung der Fläche mit Grundwasseranhebung gewähren, um in den Genuss entsprechender Zahlungen über das Klimabüro zu kommen, die dieses Büro ja auch erst einehmen muss? Sind es jetzt 20 oder 50 Jahre und ab wann werden diese Mittel von zahlungsfreudigen Klimaschützern oder treibhausgasbelastenden Betrieben ausbezahlt? Gilt es also schon zu Beginn der Klimaschutzmaßnahmen (ex ante) oder erst nach Wirksamwerden der Grundwasseranhebung bzw. Extensivierung der Nutzung (ex post) ?

 

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