Pressemitteilung
Ärztekammern fordern: Keine kabellosen Netzwerke an Schulen
Mehr als hundert Studien weisen nach, dass durch WLAN-Netze und Endgeräte die Schüler erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Holger Geißel, ÖDP-Kreisvorsitzender in Neuburg-Schrobenhausen erinnert an die Fürsorgepflicht des Staates.
Die Strahlungswerte von WLAN liegen bei mobilen Endgeräten über medizinischen Vorsorgewerten. Bereits bei minimaler Belastung (kleiner 1 Mikrowatt pro Quadratmeter) kann es zu Befindlichkeitsstörungen kommen, die bei dauerhafter Einwirkung, z. B. für Kopfschmerzen, Herzrythmusstörungen, Konzentrationsprobleme, Übelkeit, Schwindel, Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Fruchtbarkeitsschäden verantwortlich sein können.
Trotzdem fordert Sarah Ritschel, Redakteurin bei der Augsburger Allgemeinen: "Bayern darf die ohnehin klammen Kommunen beim Ausbau des WLAN-Netzes nicht allein lassen".
Ganz anders sehen das die Ärztekammern. Keine kabellosen Netzwerke an Schulen und insbesondere an Vorschulen, Kindergärten und Grundschulen, so ihre Forderung. Stattdessen sind kabelgebundene Verbindungen einzusetzen. Auch die Bundesregierung empfiehlt bereits 2007 die persönliche Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten, d. h. herkömmlliche Kabelverbindungen zu bevorzugen, wenn auf den Einsatz von funkgestützten Lösungen verzichtet werden kann.
Wenn immer mehr Menschen durch elektromagnetische Felder inzwischen erkranken, also unter Elektrohypersensibilität leiden, kommt ein Riesenproblem auf unsere Gesellschaft zu. Da elektromagnetische Felder (EMF) in unserer Gesellschaft allgegenwärtig sind, führt Elektrohypersensibilität zur sozialen Isolation. Berufstätigkeit, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Wohnungssuche, die Nutzung öffentlcher Verkehrsmittel und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben werden für Betroffene schwierig bis unmöglich. Solche Menschen dann ohne Not in Schulen der Strahlung durch WLAN auszusetzen ist schlicht verantwortunglos. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, da ja bekanntlch auch in Deutschland der Schulbesuch Pflicht ist.