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Pressemitteilung

Fragen zur Bürgerversammlung in Wagenhofen

Wie steht es um den Schutz der Wiesenbrüter und was ist mit dem geplanten Funkmast? Der ÖDP-Kreisvorsitzende Holger Geißel hat seine Fragen zur Bürgerversammlung bereits vorab eingereicht. Hier sind sie!

Mehrere Fragezeichen liegen neben einem Notizblock

Bei einer Bürgerversammlung stehen die Kommunalpolitiker Rede und Antwort

Sehr geehrte Frau 1. Bürgermeisterin Manuela Heckl,
sehr geehrter Herr Gößl,
 
heute bitte ich Sie, die beiden Fragen im Rahmen der Bürgerversammlung in Wagenhofen zu beantworten:
Frage 1: Brut und Bruterfolg von Wiesenbrütern auf Rohrenfelser Flur
 
"Es freut mich sehr, dass die erste Maßnahme zur Verbesserung des Wiesenbrüterschutzes nw. Obermaxfeld mit dem Anstau des Grabens 242 auf Rohrenfelser Flur verwirklicht wurde. Diese Maßnahme hilft hoffentlich dem Großen Brachvogel... und der Wasserrückhaltung in der Moorfläche - Gratulation!"
 
Der Vogel des Jahres 2024, der Kiebitz, ist in großer Not. Das Verschwinden des Kiebitz und anderer Feldvögel zeigt für uns alle den drohenden Kipp-Punkt der Feldvogel-Biodiversität an - im Donaumoos, aber auch in der Gemeinde Rohrenfels. Neben NRW, Niedersachsen und SH hat Bayern eine Hauptverantwortung für den Kiebitz, der in Deutschland zu verschwinden droht.
Auf den Flächen im Besitz der Gemeinde tragen auch der Gemeinderat und Sie, werte Frau  Bürgermeisterin, an der Verantwortung, dass diese gauckelartig fliegenden "Juwelen" der Feuchtwiesen mit ihrem johlenden Ruf "kchie-wit, chiiie-wit" nicht aussterben.
Diese Verantwortung kann auch ohne Mitgliedschaft im Donaumoos-Zweckverband getragen werden. Wie das geht, ist hinlänglich bekannt: Der Kiebitz  braucht nasse, feuchte extensiv genutzte Wiesen oder Weiden sowie brach gelegte Ackerstreifen.
 
Was tun Sie, z. B. bei der Verpachtung von Gemeindeflächen im Moos dafür, dass auch Ihre Enkel noch lange diesen einzigartig-typischen Balz- und Warnruf des Kiebitz genießen dürfen?
 
Frage 2: Geplanter Funkmaststandort
 
Wo ein Funkmast steht ist von entscheidender Bedeutung. Die Strahlung muss zum Wohle der in der Gemeinde Rohrenfels lebenden Menschen so niedrig wie möglich gehalten werden.  Abstand zur Dauerzwangsbestrahlung heißt die Devise. Das belegen zahlreiche Studien, auch die Ärzte-Studie von Naila. Erfasst wurden ausschließlich Bewohner, die während der letzten 10 Jahre dort gewohnt hatten, also "ortstreu" waren. Innerhalb von 400 Metern rund um die seit 1993 betriebenen Mobilfunksendeanlagen traten signifikant dreifach so viele Krebsfälle auf als bei weiter entfernt lebenden Bewohnern.
 
Die Politik handelt gegen den erklärten Willen der Hälfte der Bevölkerung, die keine neuen Sendeanlagen vor ihrer Haustüre sehen will, wie der Branchenverband Bitkom in seiner Umfrage 2020 dokumentiert hat. Dabei gilt auch weiterhin, es ist egal, was die Bundesländer jetzt noch an Freiräumen in ihren Landesbauverordnungen evtl. schaffen oder einschränken werden, die kommunalen Mitsprachemöglichkeiten sind durch das höchstrichterliche Urteil aus Leipzig von 2012 abgesichert und können damit nicht eingeschränkt werden. Wenn eine Kommune mitreden will, wo und wie z. B. durch ein kommunales Mobilfunkkonzept ihre Bevölkerung vor der Mobilfunkstrahlung geschützt werden soll, hat sie hierzu weiterhin das Recht auf ihrer Seite.
 
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 (BVerwG 4 C (1.11) besagt nämlich:
"Den Gemeinden steht es frei, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht. Sie dürfen Standortplanung auch dann betreiben, wenn bauliche Anlagen nach den maßgeblichen immissionsschutzrechtlichen Maßstäben - hier die Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) - unbedenklich sind. Es geht nicht nur um "irrelevante Immissionsbefürchtungen", es sind auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) betroffen. Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, in der Frage der baulichen Ausgestaltung der Mobilversorgung die Planungshoheit auszuüben.
 
Gibt es Neuigkeiten zur Standortfrage und werden die Bürgerinnen und Bürger lückenlos über die Stärke der Zwangsbestrahlung informiert, sobald der geplante Funkmast den Betrieb aufnimmt? Wer nimmt die entsprechenden Messungen vor?
 
Ich bitte Sie um schriftliche Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank im Voraus.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Holger Geißel

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