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Pressemitteilung

Gegen Dauerbestrahlung

Keine Experimente an der Bevölkerung! Der Kreisvorsitzende Holger Geißel fordert in seinem Leserbrief die Einhaltung des wissenschaftlich geforderten Mindestabstands von Sendeanlagen zu Wohnhäusern.

Strahlung hat Auswirkungen und die sollten so gering wie möglich gehalten werden.

Wer behauptet, 5G sei unbedenklich, gibt Nichtwissen als Wissen aus! Zu 5G im höheren Frequenzbereich (24,25 bis 52,6 GHZ) liegen keine angemessenen Studien vor. Deswegen bezeichnen die Wissenschaftler 5G als ein Experiment an der Bevölkerung.
 
Die STOA-Studie (2021), herausgegeben vom Technikfolgenausschuss des Europaparlaments weist nach: die Strahlung von GSM, UMTS und LTE kann Krebs auslösen und die Fruchtbarkeit schädigen. Zu den 5G-Frequenzen im Millimeterbereich liegen keine ausreichenden Studien vor. Deshalb darf 5G nicht eingeführt werden. Brüssel darf beispielsweise mit 5G nicht verstrahlt werden, warum wohl?
 
Völlig absurd ist die Argumentation des selbsternannten Experten Martin Fried, wenn er darauf verweist, Handy oder WLAN im Haus würden stärker strahlen als ein Funkmast. Die Nutzung strahlender, gesundheitschädigender Technik , wie Handy oder WLAN ist freiwillig, schließlich kann ich auch verkabelt telefonieren. Dagegen bedeutet jede Sendeanlage eine ungewollte Zwangsbestrahlung.
 
Im Klartext: Jede neue Sendeanlage verursacht am Ort der Errichtung eine Erhöhung der Strahlenbelastung - das reicht von Verdoppelung bis Vertausendfachung. Die Leistung der Sender ist in der Regel so ausgelegt, jegliche Baumasse im sogenannten Versorgungsziel vollständig zu durchstrahlen. Ziel der Betreiber ist ein Festnetzersatz - hohe Datenraten auf Erdgeschossniveau in jedem Haus. Je näher die Anlage beim Nutzer bzw. Anwohner, desto höher ist die Dauerbelastung für Alle.
 
Mobilfunksendeanlagen funken rund um die Uhr und ohne Einflussmöglichkeit der Betroffenen. Die Dauerbestrahlung ist da, auch wenn kein Endgerät genutzt wird. Sie ist auch dann vorhanden, wenn der Mensch schläft und sich Körper und Geist regenerieren sollen.
 
Deshalb fordert die Pearce-Studie für Sendeanlagen, die mit zulässigen, üblichen Leistungen betrieben werden, einen 500-Meter-Abstand von der Wohnbebauung. Über die Auswirkungen der Dauerbestrahlung liegen bereits besorgniserregende Studien vor.
 
Die Nailaer Ärzte-Studie (2004) kam zu folgendem Ergebnis: Die Krebsfälle im 400 Meter-Bereich um eine Sendeanlage verdoppelten sich von 1994 bis 2004; von 1999 bis 2004 verdreifachten sie sich. Das Alter der Erkrankten verjüngte sich um 8,5 Jahre.

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