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Pressemitteilung

Grenzwerte anpassen!

Der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand zu den Folgen von Mobilfunkstrahlung lässt vermuten, dass die derzeitigen Grenzwerte nicht sicher sind. Daher fordert Holger Geißel, der Kreisvorsitzende der ÖDP im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine sorgfältige Dokumentierung der Folgen beim neuen Funkmasten-Standort in Egertshausen.

Eine Person hält eine Hand auf Kopfhöhe mit der Handfläche zum Betrachter zum Zeichen für Stopp

Auch bei Mobilfunkstrahlung lieber auf Nummer sicher gehen.

Der Standort des Funkmasten in Ergertshausen wird auch in Zukunft umstritten bleiben, da er durch seine geringe Entfernung zur Wohnbebauung gegen das Vorsorgeprinzip verstößt. Gefragt ist, eine umweltverträgliche "Funkwende". Das Märchen von den angeblich sicheren Grenzwerten ist eine Täuschung der Öffentlichkeit. Was ist also zu tun? Dringend notwendig ist eine Bestandsaufnahme, also wie sieht die Strahlenbelastung vor  Inbetriebnahme der nun genehmigten Anlage aus? Danach müssen unregelmäßige Messungen ohne Wissen des Betreibers folgen, um zunehmende Strahlung zur Wohnbebauung dokumentieren  zu können. Ein weiterer Schritt sollten Bildaufnahmen von Bäumen im Strahlungsbereich sein. 

Beim Verwaltungsgericht Berlin wurde inzwischen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Darin wird gefordert, die seit ihrer Einführung 1996 unveränderten Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung zu bewerten und deutlich zu verschärfen. Im Mittelpunkt steht erstmals die beantragte gerichtliche Feststellung, dass die geltenden Grenzwerte dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunkstrahlung nicht mehr entsprechen. Eine solche Neubewertung hat jüngst auch der Oberste Gerichtshof in den USA gefordert. 

Da das für Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge zuständige Bundesumweltministerium untätig ist, soll mit der Klage die gerichtliche Feststellung einer Verpflichtung zur Anpassung der Grenzwerte erreicht werden.
 

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