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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel v. 22.11.2021

"Mobilfunk in Karlshuld", Neuburger Kurier, Mittwoch 17. November, S. 19

Für Vodafone-Fachmann Christian Schilling ist die Ablehnung der 5G-Technologie also ein stumpfes Schwert und daher nichts wert. Mit welchen Frequenzen will er denn langfristig arbeiten? Das wäre für die Bürger schon interessant. Anscheinend ist dem Fachmann aber bisher entgangen, dass es kein Recht auf 5G gibt, sondern nur auf umweltverträgliche Mobilfunkvesorgung. Und da hat die Gemeinde ein gewichtiges Wort mitzureden, aber sie muss es auch tun.

5G stellt eine weitere Verschärfung dar, wie Professor Dr. Klaus Buchner in einem Vortrag vom 19.11.2021 von Bernd Budzinski, Richter a. D., eindeutig erklärt hat. Thema des Vortrags: Wie können Gemeinden gegen Gesundheitsgefahren beim Mobilfunk vorsorgen und zugleich das Klima schützen?

Was ist nun 5G? In Verbindung mit neuartigen Antennen entstehen völlig neuartige Strahlenverhältnisse und es ist sogar ungewiss, ob selbst die geltenden Grenzwerte in jedem Fall eingehalten werden können. Schweizer Verwaltungsgerichte haben deshalb Baugenehmigungen beanstandet. Der renommierte und vom Bundesamt für Strahlenschutz offenbar geschätzte Gesundheitsrat hat deshalb  vor wenigen Monaten ein Moratorium für das echte 5G mit den sogenannten Millimeterwellen oberhalb von 26 Gigahertz empfohlen und die wissenschaftliche Beratungskommission des Europäischen Parlaments STOA hat allgemein ein Moratorium für 5G gefordert.

Wie sollte es da "unzulässig" oder "abwegig" sein, dass Gemeinden von ihrer Autonomie Gebrauch machen und ebenfalls versuchen, ein Moratorium einzufordern. Es geht um gewichtige städtebauliche Gründe, nämlich Vorsorge zu treffen gegenüber einer  Steigerung des Mobilfunkausbaus auf eine höhere Emissionsstufe mit neuen Sendetechniken und Antennen. Mit seinen Aussagen hat Schilling weder die betroffenen Bürger, noch den Karlshulder Gemeinderat ernst genommen. Das ist einfach infam.

 

Der Einzelne ist gegenüber der wachsenden Mobilfunkbelastung schutzlos, nur die Gemeinde ist vorsorgefähig und kann ihn schützen, und zwar äußerstenfalls bis hin zur Bereitstellung einer mobilfunkfreien Zone. Angesichts dessen und mit Rücksicht auf den gegenwärtigen, gesicherten Stand der Forschung ist es nicht nachvollziehbar, wenn Gemeinden von ihrem Recht, einen verbesserten Schutz zu bieten, aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit, keinen Gebrauch davon machen.

Die 44 Anwohner der Hauptstraße und der Straße Oberer Kanal in Karlshuld haben die Gemeinde aufgefordert, tätig zu werden. Die Gemeinde hat dank ihrer Autonomie das Recht, für ihre Einwohner durch eigene Maßnahmen mehr Schutz vor dem Mobilfunk zu bieten, im Vergleich zu den  Grenzwerten, die unstreitig keine Vorsorge beinhalten. 

Wir müssen ja auch damit rechnen, dass, was offiziell gar nicht registriert wird, unter uns immer mehr Menschen sind, die die ständige Zunahme der Strahlung, die alle Bewohner im Umfeld treffen, täglich spüren und überhaupt nicht mehr ertragen können.     
 

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