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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 04.06.2021

"Wir wissen nicht, was wahr oder falsch ist", NR, Freitag, 4. juni 2021

Wer entscheidet über den Ausbau von 5G, der Experte Most vom Netzanbieter Telefonica oder der gewählte Gemeinderat von Ehekirchen?

 

Die Gemeinde kommt ihrer Vorsorgepflicht beispielsweise dadurch nach, dass sie ein technisches Konzept entwickelt, wie die Bürger mit Funk versorgt werden können, aber dabei die Bestrahlung möglichst gering ausfällt. Sie kann 5G berücksichtigen, gesetzlich ist es aber keineswegs notwendig, da es kein Recht auf 5G und damit auch kein Recht auf die Errichtung von 5G-Sendern gibt. Deshalb haben viele Kommunen im In- und Ausland den Ausbau von 5G vorerst gestoppt, bis bewiesen ist, dass es keine gesundheitliche Gefahr darstellt, was natürlich unmöglich ist. Das sollte der Experte von Telefonica eigentlich wissen.

 

Am sichersten für die Gemeinde ist eine Planung des betroffenen Gebiets. In Deutschland legt der Flächennutzungsplan die Art der Nutzung fest. Dabei kann die Gemeinde auch Vorgaben für die zulässige Umweltbelastung machen. Ein solcher Flächennutzungsplan sollte vorliegen oder zumindest in Arbeit sein, bevor ein Betreiber einen Antrag auf die Errichtung eines Masts stellt.

 

Die Gemeinde kann dann im Flächennutzungsplan festlegen, dass die Strahlung nirgends einen bestimmten Wert überschreiten darf, beispielsweise 100 Mikrowatt pro Quadratmeter. Damit spart die Gemeinde außerdem die teure Berechnung für die besten Standorte und die von ihnen verursachte Strahlenbelastung.

 

Für die Bevölkerung ist die Versorgung mit 4G vollkommen ausreichend, den Energiefresser 5G braucht nur die Industrie, beispielsweise für das Internet der Dinge, was zur Totalüberwachung der Menschen führt. Sollte dafür unsere Gesundheit geopfert werden???

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