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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 06.05.2021

Weitere Funkantenne am Hirsthof geplant

Der Gemeinderat von Ehekirchen hat den 5G-Ausbau grundsätzlich abgelehnt, solange kein vollständiger 4G-Ausbau im Gemeindegebiet erfolgt ist. Nun teilt Telefonica aber mit, dass auf einem bestehenden Masten zwischen Buch und Wengen eine weitere Funkantenne am Hirsthof geplant ist, mit den entsprechenden Mobilfunkstandards (GSM, LTE, 5G). Vor dem Baubeginn soll aber die Gemeinde noch schriftlich informiert werden. Unter Mitspracherecht verstehe ich etwas anderes. Darf der Gemeiderat dann wenigstens erfahren, welche zusätzliche Strahlenbelastung auf die Bürgerinnen und Bürger zukommt?
 
Wer schützt die Bürger vor 5G?
Das Vorsorge-Prinzip in Art. 191 der EU besagt: "Wenn menschliche Aktivitäten zu moralisch nicht hinnehmbaren Schaden führen können, der wissenschaftlich plausibel, aber unsicher ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Schaden zu vermeiden oder zu verringern". Die Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt von den Regierungen einfordern, dass Gesetze eingehalten werden! 
 
Der Grundstückseigentümer (Gemeinde oder Privat!) haftet für gesundheitliche Schäden und Entwertung von Immobilien durch Strahlenbelastung. Keine Versicherungsgesellschaft weltweit deckt das Risiko von Strahlungs- und Folgeschäden ab, so dass auch die Mobilfunkbetreiber letztendllich nicht versichert sind und der Grundstückseigentümer haftet!

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