Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 11.04.2021

Funkmast:"Gemeinderat kennt Verantwortung"

Der lückenlose Ausbau mit Mobilfunk hat gesundheitliche Folgen für alle Menschen, wobei Menschen mit elektromagnetischer Hypersensibilität besonders stark betroffen sind, das sollte ein verantwortungsvoller Gemeinderat bei mobilfunktechnischen Entscheidungen unbedingt berücksichtigen. Deshalb ist es ja sehr erfreulich, wenn der Burgheimer Gemeinderat die Sorgen und Ängste der Bürger, was den möglichen Bau einer Funkanlage in Illdorf betrifft, ernst nimmt. Nun hat ein konsultierter Fachreferent allerdings keine Gründe identifiziert, die dem Gemeinderat Sorgen bereiten sollten, da der geplante Funkmast mit rund 500 Meter Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden soll. Welche Immission in Mikrowatt pro Quadratmeter bei den betroffenen Bürgern als Dauerbelastung ankommen, sagt er aber nicht.   

 

Ein niederländischer Verwaltungsrichter hat im Gegensatz zu besagtem Fachreferenten ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei der Installation eines Antennenmastes noch in einer Entfernung von etwa 650 Metern vom Haus einer Klägerin nicht ausgeschlossen. Das Gericht sah im Fall der Klägerin ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei 2600 Mikrowatt pro Quadratmeter als gegeben an. Sozusagen ein bahnbrechendes Urteil.

Zum Vergleich: Der höchste Grenzwert in Deutschland ist bei sagenhaften 10 Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter festgelegt. Der Bund Naturschutz fordert einen einklagbaren Grenzwert von 100 Mikrowatt pro Quadratmeter zur Gefahrenabwehr und 1 Mikrowatt pro Quadratmeter als Vorsorgewert.

 

Die gültigen Grenzwerte für die Strahlen des Mobilfunks sind derzeit in Deutschland so, als würde man die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen bei 280 km/h festlegen. Dadurch würde es keine Überschreitungen mehr geben und jeder könnte tun und lassen, was er will.

Zurück