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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 11.09.2021

Thema "Funkmast darf gebaut werden"

Mit der massenhaften Ausbreitung des Mobilfunks wurde von einem privaten Verein industrienaher Techniker, Ingenieure und Physiker (ICNIRP) ein Grenzwert definiert. Ein führendes Mitglied des ICNIRP hat als Vorsitzender der Strahlenschutzkommission der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt, dass diese Werte von der Regierung als Gesetz verabschiedet wurden. Seither berufen sich Regierung, Bundesamt für Strahlenschutz, Forschung und leider auch die Justiz auf diese Werte mit der Kernaussage, bei Einhaltung der Werte besteht keine gesundheitliche Gefahr.

 

Die Aussage ist wissenschaftlich falsch, negiert die Forschung von über sieben Jahrzehnten und leugnet die entscheidenden nichtthermischen biologischen Effekte der Mobilfunkfrequenzen. Ihre Befolgung bedeutet, dass Bevölkerung und Natur ungeschützt einer ubiquitären, also allgegenwärtiger Noxe ausgesetzt werden. Der Begriff Noxe bezeichnet in der Medizin einen Stoff oder ein Ereignis, welcher beziehungsweise welches einem bilogischen Organismus einen Schaden zufügt, also die Krankheitsursache.

 

Alexander H. Vogler, Professor von der Technischen Hochschule Aachen, hatte 2001 bereits festgestellt: "Die Behauptung einer Schutzwirkung -der Grenzwerte- durch die Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein".

 

Es geht also keineswegs nur um eine schützenswerte Grünfläche am Schlösschenweg oder um ein flächendeckendes Netz durch einen Funkturm in der Nähe zu einem Wohnhaus und den Wohnungen in der Schilchermühle, sondern auch um die Gefährdung unserer Gesundheit, die doch auch für die Stadt Neuburg das höchste Gut darstellen sollte und geschützt werden muss. Die vollständige Ausklammerung von Gesundheitsschäden durch Strahlung stellt ein elementares Staatsversagen dar.

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