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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 14.03.2021

Bonsaler wehren sich gegen Funkmast

Im Beschlussvorschlag lehnt die Gemeinde Ehekirchen grundsätzlich einen 5G-Ausbau ohnehin ab, solange der 4G-Ausbau nicht flächendeckend erfolgt ist. Dieser einstimmige Beschluss ist irreführend, denn er suggeriert, nach flächendeckendem 4G-Ausbau ist 5G möglich. Die Gemeinde Ehekirchen wäre gut beraten, die von der Telefonica bereits mündlich erteilte Zusage, dass auf dem Standort keine 5G-Antennen errichtet werden sollen, sich schriftlich erteilen zu lassen und das Wort "sollen" durch "dürfen" zu ersetzen. Bei Zuwiderhandlung muss der Mobilfunkbetreiber dann verklagt werden.

 

Dieses geplante 50 Meter hohe  "Monster" von einer Mobilfunkanlage wird von allen Haushalte im Ehekirchener Ortsteil Bonsal durch eine Unterschriftenliste abgelehnt. 19 Bürgerinnen und Bürger wollen sich sogar medizinisch untersuchen lassen und auf Schadenersatz klagen, wenn sich der Gesundheitszustand nach dem Bau des Mobilfunkmasten verschlechtert. Warum schreibt der Gemeinderat in seinen Bebauungs- und Flächennutzungsplänen dem Mobilfunkbetreiber nicht eine einklagbare Höchstbelastung von höchstens 100 Mikrowatt pro Quadratmeter Körperfläche vor, wie vom Europarat und vom BUND Naturschutz gefordert?

 

Das Eindringen elektromagnetischer Strahlung bedeutet nach Art. 13 (GG) zur Bestimmung der Unverletzlichkeit der Wohnung einen permanenten Hausfriedensbruch. Das wissen auch die Mobilfunkbetreiber. "Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen staatlicher Seite" - das ist mit Mobilfunk generell und 5G im Speziellen unmöglich, da zwangsweise in die Wohnungen gestrahlt wird und die Bürger keine Möglichkeit mehr haben, bei Bedarf im Eigeninteresse die Strahlung ausschalten zu können.

 

Weltweit gibt es keine Versicherungsgesellschaft, die Strahlungsschäden abdeckt - unabhängig ob Atomkraft oder Mobilfunkstrahlung!

 

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