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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 18.02.2021

"Englischer Garten: Ein Weg wieder geöffnet", Neuburger Kurier, Dienstag, 16. Februar 2021

Der Waldgipfel in Neuburg kann nur der erste Schritt sein, unkontrollierte Umweltzerstörungen im Auwald und im Englischen Garten zukünftig zu verhindern. Die Neuburger Bevölkerung liebt ihren Englischen Garten. Darum müssen weitere Schritte folgen. Was die Stadt dringend braucht, ist eine umfassende Stadtentwicklungsplanung, die neben dem Schutz wertvoller Auwaldbereiche, die Neubelebung innerstädtischer Bereiche, Radwegeangebote und intelligente Lösungen zur Verhinderung der sehr umstrittenen, umweltzerstörenden Donaubrücke im Osten beinhaltet. Dabei sollte die Stadt ihre Bürger zur Mitarbeit auffordern und einbinden. Nur so ist gelebte Demokratie möglich.

 

Wenn wir aber schon bei Gipfeln sind, wie wäre es mit einem "Lichtgipfel"? Der käme gerade noch rechtzeitig, denn die Neuburger Bevölkerung soll ja im März mit einem Winter-Wunder-Wald bzw. Frühling-Wunder-Wald beglückt werden. Nicht nur Förster Alfred Hornung ist besorgt, da vor allem die Belastung und Beunruhigung für kleinere Wald-Bewohner durch derartige Lichtkonstruktionen bei ihm und bei Bürgern, die die Natur schätzen,  Bedenken auslösen. Was das für nachtaktive Tiere, wie beispielsweise für die Eulen bedeutet, ist offensichtlich.

 

Für die ÖDP wäre es deshalb schon von Interesse, wie die Neuburger Grünen zu diesem Lichtspektakel im Auwald stehen. Schließlich haben sie ja das von der ÖDP initierte Volksbegehren "Rettet die Bienen! Stoppt das Artensterben!" mitgetragen und gehören zum Trägerkreis wie ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und die Gregor Louioder Umweltstiftung. Zum Zweiten Jahrestag des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt - "Rettet die Bienen!" hat der Trägerkreis am 13. Februar 2021 die bayerische Staatsregierung aufgefordert, den Erwartungen der Menschen gerecht zu werden und die neue Gesetzgebung konsequent umzusetzen. Aktuell sind die Absichten des Volksbegehrens  leider weder für die bäuerliche  Landwirtschaft noch für Umeltaktivisten befriedigend. Es muss verstärkt darauf geachtet werden, dass durch Subventionen kleinere Familienbetriebe nicht gegenüber Großbetrieben und Biolandwirte nicht gegenüber konventionellen Bauern benachteiligt werden. Jedem Bauern, der seinen Betrieb erhalten möchte, muss geholfen werden. Durch das neu gefasste Bayerische Naturschutzgesetz wurde dem Bürgerwillen aber schon Rechnung getragen.

 

Im Artikel 11 a des Bayerischen Naturschutzgesetzes heißt es nun:"Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen". Der Text gilt seit 1.1.2021. Einen begründeten Ausnahmefall kann ich beim besten Willen für dieses "Lichtspektakel" im Auwald nicht erkennen.

 

Sehen die Neuburger Grünen das auch so? Wie haben die Neuburger Grünen-Stadträte sich bei der Abstimmung zum Zuschuss für diese Lichtverschmutzung im Auwald verhalten?

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