Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 19.07.2022

"Telekom baut aus", Neuburger Kurier, Freitag, 15. Juli 2022.

Nur noch die Kommunen können den rücksichtslosen Rollout von 5G stoppen. Rücksichtslos, bedenkt man die Abnahme der Lebensqualität für alle - aber besonders für Elektrohypersensible, Kinder und Senioren - durch die zunehmende Strahlungsintensität und die offiziellen Gefährdungshinweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).

 

Mythos 5G: Der Mobilfunkpakt verlangt in der Fläche kein 5G, sondern nur 100 Mbits/s, was durch 4G/LTE problemlos erfüllt wird. Die 5G Mobilfunk Technologie bringt im Wesentlichen nur für den Staat und die Industrie Vorteile, die Vorteile für den Bürger sind eher marginal. Es ist für den Bürger unerheblich, ob der gestreamte Spielfilm in 2-3 Minuten heruntergeladen werden kann, oder ob der Download 7-8 Minuten benötigt. Der Staat kann aber mit der 5G Technologie seine Bürger lückenlos überwachen und ausspionieren und die Industrie sieht nur ihre Geschäftsinteressen und die Möglichkeit, mit 5G weiter grenzenlose Gewinne einfahren zu können. Gesundheitlich wird sich 5G im Vollausbau für die Bevölkerung zu einer gesundheitlichen Katastrophe entwickeln. Die 5G Mobilfunk Technologie ist aus Umweltschutz Gründen und aus Gründen des Gesundheitsschutzes abzulehnen.

 

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt:

 

"Bei den jeweiligen Ausbauschritten von 5G muss also untersucht werden, ob die Menschen einer höheren Strahlungsmenge ausgesetzt werden."

 

Hierzu muss man wissen, dass die Mobilfunkanbieter an einen bestehenden oder neuen Mobilfunkmasten (bis 4G) ungefragt 5G-Sender anhängen.

 

Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen haben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG § 5 Absatz 1 Satz 2) die Pflicht, "Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen" dieser Anlagen zu treffen. Dies triff auch auf nicht-ionisierende Strahlung zu, wie sie der Mobilfunk verwendet: die Kommunen müssen diese Vorsorge für ihre Bürgerschaft einfordern.

 

Es gibt nach wie vor keine Studien, welche die Ungefährlichkeit von 5G belegen. Wissenswert auch, 5G gehört in der Versicherungsbranche zu den fünf Hochrisikobereichen - unter anderem wegen Gesundheitsgefahren. Der zweitgrößte Rückversicherer der Welt SWISS RE gab schon 2019 bekannt, dass er Mobilfunkschäden aus 5G nicht versichern wird.

 

Zu diesem komplexen Sachverhalt gibt die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, Frau Paulini, bezüglich sensibler Orte, wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, eine klare Linie vor. Das Vorsorgeprinzip gebietet der Kommune dem Folge zu leisten.

 

Was geschieht aber, wenn die Kommune gegen das Vorsorgeprinzip verstößt? Ab wann wird die Kommune haftbar gemacht?

 

Zurück