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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 20.07.2022

Thema "Diskussion um Funkwasserzähler", Neuburger Kurier, Freitag, 15. Juli 2022.

Sind Funkzähler, also Wasserzähler, die über Funk den Verbrauch an den Wasserzweckverband melden mit den Datenschutzbestimmungen vereinbar? Die Versammlung unter der Leitung des Verbandsvorsitzenden und Bergheimer Bürgermeisters Tobias Gensberger hat beschlossen, weil die Vorteile deutlich seien und die Betroffenen eine Funkablesung auch ablehnen könnten, die Umstellung auf Funkzähler weiter zu betreiben.

 

Was bedeutet diese Entscheidung der 18 Verbandsräte aber nun für die Verbraucher?

 

In der Schweiz gibt es ein Bundesgerichtsurteil, das zu dem Schluss kommt, Standard-Funkwasserzähler verletzen Datenschutzrechte. Der Einbau von funkenden Strom-, Gas- und Wasserzählern, sogenannten Smartmetern, befindet sich auch bei uns in vollem Gange. So werden alle Daten per Funk im Sekundentakt übermittelt. Langfristig sollen alle analogen Zähler ausgemustert werden. In der Schweiz kommt ein aktuelles Gerichtsurteil zu dem Schluss, dass die Speicherung, Stundenwerterfassung und Aussendung von Verbrauchsdaten in kurzen Intervallen unzulässig ist und dadurch Datenschutzrechte verletzt werden. Diese gerichtliche Einschätzung könnte auch hierzulande von Bedeutung sein. Sie ermuntert, sich auch bei uns im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gegen die "Strahlenschleuder" und den "Datenspion" zur Wehr zu setzen.

 

Berufen könnte man sich in dieser Frage auf das Oberverwaltungsgericht Münster. Das OVG Münster hat per Entscheid vom 04. März 2021 den "Smart Meter Rollout" vorläufig gestoppt. In einem Eilverfahren ist es zu der Entscheidung gekommen, dass eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtllich rechtswidrig ist. Die Umsetzung der Verfügung des BSI wird daher ausgesetzt und damit auch die Einbauverpflichtung für "intelligente" Stromzähler gestoppt. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar. Was für Stromzähler gilt, muss auch für Wasserzähler gelten.

 

Zusammenfassend bedeutet dies, dass weder ein Energieversorger noch ein Endverbraucher dazu gezwungen werden kann, sich ein digitales Smartmeter einbauen zu lassen. Die bisherigen analogen Stromzähler behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter eingebaut und verwendet werden. Das ist bei Wasserzählern sicherlich nicht anders.

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