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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 20.09.2021

"Funkmast auf der grünen Wiese", Neuburger Kurier, Samstag/Sonntag, 18./19. September 2021

Das ist ja für die Neuburger Bevölkerung wirklich beruhigend, wenn der 25 Meter hohe Monsterturm aus Schleuderbeton auf der grünen Wiese unten herum begrünt werden muss. Will die Sachgebietsleiterin Anna Hermann damit das Landschaftsbild aufwerten? Proteste aus der Bevölkerung gegen dieses Bauprojekt der Deutschen Funkturm GmbH sind zu Recht vorprogrammiert.

 

Welche Dauerbestrahlung für Mensch, Tier und Pflanze geht von diesem Standort aus? Ist die Stadt ihrer Vorsorgepflicht dadurch nachgekommen, dass sie ein technisches Konzept entwickelt hat, wie die Bürger mit Funk versorgt werden können, aber dabei die Bestrahlung möglichst gering ausfällt? Gibt es einen Flächennutzungsplan, der die Art der Nutzung festlegt, also was reine Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und so weiter sind? Ein solcher Flächennutzungsplan sollte vorliegen oder zumindest in Arbeit sein, bevor ein Betreiber einen Antrag auf Errichtung eines Masts stellt. Man kann im Flächennutzungsplan festlegen, dass die Strahlung nirgends einen bestimmten Wert überschreiten darf, beispielsweise 100 Mikrowatt pro Quadratmeter oder weniger.

 

Wird dieser Funkmast auch mit 5G-Technologie bestückt? Ein vom Linken-Stadtrat Michael Wittmair eingebrachter Antrag für ein 5G-Moratorium wurde ja ohne Diskussion vom übrigen Stadtrat abgelehnt. 5G kann berücksichtigt werden, gesetzlich ist es aber keineswegs notwendig. Es gibt kein Recht auf 5G und damit auch kein Recht auf die Errichtung von 5G-Sendern.

 

Wer ist eigentlich in Bayern für die Gesetzgebung zuständig, deren Folgen der Neuburger Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (CSU) so beklagt? Wer steckt hinter der Gesetzesänderung in der Baunutzungsverordnung? CSU und FW sind es doch. Deshalb bitte keine "Krokodilstränen", Herr Oberbürgermeister.

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