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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 21.05.2021

Koordinator für den Mobilfunk der Zukunft

Wie soll das Mitspracherecht der Stadt Ingolstadt mit Arbeitskreis und Rundem Tisch beim Aufbau des 5G-Netzes konkret aussehen? Kann der Ingolstädter Stadtrat das Projekt noch stoppen, falls gesundheitliche Bedenken nicht ausgeräumt werden können?

Denn es gibt kein Recht auf 5G und damit auch kein Recht auf die Errichtung von 5G-Sendern. Deshalb haben viele Kommunen im In- und Ausland den Ausbau von 5G vorerst gestoppt, bis bewiesen ist, dass es keine gesundheitliche Gefahr darstellt - was natürlich unmöglich ist.  Die Gemeinden haben ein Recht, die maximale Funkbelastung festzulegen. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz und wurde ausdrücklich in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Eine Gemeinde kommt ihrer Vorsorgepflicht beispielsweise dadurch nach, dass sie ein technisches Konzept entwickelt, wie die Bürger mit Funk versorgt werden können, aber dabei die Bestrahlung möglichst gering ausfällt.

Wie ist die Stadt Ingolstadt dieser Vorsorgepflicht bisher gerecht geworden?

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