Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 22.11.2021

"Neuer Funkmast für Karlshuld", NR, Mittwoch, 17. November

250, beziehungsweise 320 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind also für Christian Schilling von der Vodafone GmbH weit genug. Es ist ja nicht seine Gesundheit, die hier verkauft wird, wenn die Krebsraten innerhalb von einem Radius von 500 Metern stark ansteigen. Beim Thema 5G gibt es allerdings tatsächlich noch massiven Erklärungsbedarf in der Bevölkerung, da sind aber kaum Verkäufer der Mobilfunkindustrie die richtigen Ansprechpartner. Der Ausbau von 5G wird massiv vorangetrieben, mit niedrigen Einsteige-Frequenzen.

 

Hat der Gemeinderat es schriftllich vom Betreiber, dass es bei niedrigen Frequenzen bleibt oder kommt dann doch das echte 5G mit den sogenannten Millimeterwellen oberhalb von 26 Gigahertz? Denn dann hätten wir in Verbindung mit neuartigen Antennen völlig neue Strahlenverhältnisse und es ist sogar ungewiss, ob selbst die geltenden Grenzwerte in jedem Fall eingehalten werden. Grenzwerte, die so "irrsinnig" hoch sind, dass sie zwar die Geschäftsinteressen der Mobilfunkindustrie schützen, aber keinesfalls Mensch, Tier und Pflanze.

 

Die bei Gemeinden häufig geäußerte Auffassung, man könne nichts dagegen unternehmen, wenn sich Betreiber und Standortverpächter einig seien, trifft nicht zu. Der Einzelne ist gegenüber der wachsenden Mobilfunkbelastung schutzlos, aber die Gemeinde ist vorsorgefähig und kann ihn schützen, und zwar äußerstenfalls bis hin zur Bereitstellung mobilfunkfreier Zonen. Angesichts dessen und mit Rücksicht auf den gegenwärtigen, gesicherten Stand der Forschung ist es nicht nachvollziehbar, wenn Gemeinden von ihrem Recht, einen verbesserten Schutz zu bieten, keinen Gebrauch machen.

 

Bernd Budzinski (Richter a. D.) ist der Auffassung, dass jede Gemeinde und insoweit auch jeder Gemeindechef verpflichtet sind, zu prüfen, ob sie ihre Bürgerinnen und Bürger durch ein Mobilfunk-Konzept, auch mit einem Bebaungsplan, besser schützen wollen als die Grenzwerte vorgeben oder ob sie sie weiterhin "ohne Vorsorge bestrahlen lassen" wollen.

Zurück