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Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 23.02.2021

"Kann die Lichterschow im Auwald kommen"?, NR, 22.02.2021

Um den Menschen den Auwald näher zu bringen, gibt es sicherlich umweltfreundlichere Möglichkeiten als ein solches Event mit Videoprojektionen, Licht- und Ton-Animationen sowie scheinbar lebenden Requisiten des Waldes. Ich stimme Ute Patel-Mißfeldt uneingeschränkt zu, wenn sie negative Auswirkungen für die zahlreichen Waldbewohner befürchtet. Das muss auch Siegfried Geißler, Geschäftsführer des Fördervereins Auenzentrum und Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, bewußt sein.

Allein schon wegen des Vogelschutzes in einem Europäischen Vogelschutzgebiet, was der Auwald ist, ist nicht nachvollziehbar, wie Geißler diesen "Frevel im Auwald" schönreden kann. Selbst wenn dieses Spektakel in der ersten Januarwoche stattgefunden hätte, also im Winter, und nicht wie jetzt vorgesehen im Frühling, hätte der Bund Naturschutz diese Veranstaltung nie befürwortet, da der Auwald nicht als Kulisse für eine "light and sound show" mißbraucht werden darf. Ende März, im "Frühling-Wunder-Wald" tummeln sich bereits bei milden Temperaturen viele Insekten und Vögel beginnen mit dem Nestbau. Wie unmöglich und schädlich das für unsere Tierwelt ist, weiß auch unser Landrat. Jedenfalls wurde er vom Bund Naturschutz darauf hingewiesen.

 

Lt. Bayrischem Naturschutzgesetz Art. 11a "Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen" (gültig ab 01.01.2021) sind Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen. Einen Ausnahmefall kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

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