Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Leserbrief von Holger Geißel vom 30.03.2021

" Mobilfunk: Burgheim will mehr Info", DK, Lokales, Neuburger Kurier, Freitag, 26. März 2021

Bürgermeister Michael Böhm sieht also nur eine geringe zusätzliche Belastung für den Illdorfer Standort, da es dort schon eine bauliche Anlage gibt. Gibt es hierzu auch eine etwas genauere Information? Mit welcher Strahlenbelastung in Mikrowatt pro Quadratmeter müsste die unmittelbar betroffene Bevölkerung dann rechnen? Hat der Gemeindechef vor, ein Konzept für die Gesundheitsvorsorge zu erstellen oder soll die Illdorfer Bevölkerung auf Gedeih und Verderb dem Mobilfunkbetreiber unterworfen werden? Will die Gemeinde über das Dialogverfahren mitentscheiden? Wird die Telefonica GmbH mit Beschluss aufgefordert, sich schriftlich einverstanden zu erklären, dass auf dem geplanten Standort keine  5G - Antennen errichtet werden dürfen?

 

Erstaunlicherweise geben Verwaltungen oft die Auskunft "Mobilfunkmasten sind privilegierte Bauvorhaben. Die Kommunen und der Gemeinderat können einer Aufstellung nicht widersprechen". In einem Fachartikel in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 22/2020 vom 15.11.2020 untermauern die Autoren Nitsch/Weiss/Frey (2020), dass die Kommune sehr wohl eine aktive Rolle spielen kann. Die Kommune kann und soll Mobilfunkkonzepte erstellen.

 

"Im Rahmen der von Art. 28 GG geschützen Planungshoheit verwirklicht die Gemeinde ihre städtebaulichen Ziele. Die Standortplanung für Anlagen des Mobilfunks - idealerweise auf der Grundlage eines kommunalen Mobilfunkkonzeptes - birgt neben der Zurverfügungstellung öffentlicher Grundstücke ein beträchtliches Steuerungspotential" (Nitsch/Weiss/Frey/2020).

 

Es ist legitim, dass auch die Bauleitplanung für eine möglichst geringe Belastung der Bevölkerung durch Mobilfunk-Immissionen Sorge trägt.

 

Die Kommune kann auch Baugesuche stoppen. "Zur Sicherung ihrer Planung kann die Gemeinde ein entsprechendes Baugesuch zeitlich begrenzt im Sinne des §15 BauGB zurückstellen lassen oder eine Veränderungssperre im Sinne des §14 BauGB erlassen" (Nitsch/Weiss/Frey 2020).

 

Wenn eine Gemeinde sich ernsthaft neutral informieren will, dann kann sie das auch, beispielsweise über die Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk.

Von einem empfohlenen Experten des bayerischen Gemeindetages ist aber zwingend abzuraten. Es muss schon ein von der Politik und der Mobilfunkindustrie unabhängiger Referent sein.

Zurück