Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Nachhaltige Waldbewirtschaftung? Genau hinschauen!

In seinem Leserbrief widerspricht der ÖDP-Kreisvorsitzende Holger Geißel dem vereinfachten Argument, dass Waldnutzung und -verjüngung die Schwamm- und Klimafunktionen automatisch verbessert

Mischwald mit alten Baumbestand

Neuer Baumbestand braucht Jahrzehnte, bis er die Funktionen eines alten Baumes übernehmen kann.

Um den Wald besser auf den Klimawandel vorzubereiten, brauche es laut den beiden Förstern (laut Zeitungsbericht) eine intensivere Nutzung, damit er sich verjüngen könne. Das trifft jedoch nur dann zu, wenn der Baumbestand instabil ist, einen hohen Nadelholzanteil aufweist oder bereits stark vom Borkenkäfer befallen ist. Ältere Bäume speichern wesentlich mehr Kohlenstoff - im Holz, Totholz und in einem humusreichen Waldboden. Nur unter diesen Voraussetzungen und ohne Entwässerungsgräben kann der Wald seine wichtige Schwammfunktion erfüllen. Nadelwälder nehmen deutlich weniger Niederschläge auf als Misch- oder Laubmischwälder. Zudem ist die Wasseraufnahme in der kalten Jahreszeit wesentlich höher als im Sommer, wenn viel Niederschlag rasch wieder verdunstet.
 
Die Schutzgebietskategorie eines Waldes sagt wenig über seine tatsächliche Wasseraufnahmefähigkeit aus. Entscheidend ist vielmehr die Art der Bewirtschaftung. Ein erhöhter Holzeinschlag verbessert weder den Regenrückhalt noch die Grundwasserneubildungm oder den Kohlenstoffvorrat. Im Gegenteil: Bis zu einem Alter von etwa 150 bis 200 Jahren - je nach Baumart - seit Langem bekannt - steigt die Klimaschutzwirkung eines Baumes als Kohlenstoffsenke weiter an. Ein neu gepflanzter Wald erreicht diese Leistung erst nach Jahrzehnten.
 
Um seine vielfältigen Gemeinwohlfunktionen zu erfüllen, muss ein Wald daher keineswegs grundsätzlich verjüngt werden. Wildverbiss ist aufgrund vielfach überhöhter Rehwildbestände seit Langem bekannt, wird von Teilen der privaten Jägerschaft aber häufig bestritten. Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Jagdpächter sind daher verpflichtet, dieses Recht im Sinne des Gemeinwohls auszuüben.
 
Dass Ahorn oder Eichen in unserer Region unter Hochwasser leiden, ist hingegen nicht bekannt, zumal anhaltende Überflutungen hier selten sind.
 

Zurück