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Pressemitteilung

Tiere sind unsere Mitgeschöpfe

Am 22.Juli sprach unsere ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker in Schrobenhausen zur Petition "Bayerns Tiere brauchen eine Stimme". Hier ein kurzer Bericht:

v.l.n.r. Judith Neumair, ÖDP-Direktkandidatin für den Bezirkstag, Holger Geißel, ÖDP-Direktkandidat für den Landtag, Agnes Becker, Spitzenkandidatin der ÖDP für den Landtag und Michael Stichlmair, Listenkandidat für den Bezirkstag

Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, so die Tierärztin und Spitzenkandidatin Agnes Becker in ihrem Referat zur Petition "Bayerns Tiere brauchen eine Stimme". Am Samstag, 22. Juli 23, berichtete sie um 11.00 Uhr in Schrobenhausen im Konferenzraum der Caritas von ihren Erfahrungen und beantwortete Fragen zur Petition. Der Umgang mit Tieren muss unter ethischen Aspekten ständig geprüft und verbessert werden, meinte Becker.
 
Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz in unserem Grundgesetz (Art. 20a) verankert und hat somit Verfassungsrang, auch in Bayern ist er gemäß Art. 141 Staatsziel. In zivilrechtlicher Hinsicht sind seit 1990 Tiere laut §90 keine "Sachen" mehr. In der Praxis des Umgangs mit Tieren haben die Verbesserungen der Rechtstellung von Tieren aber noch keinen überall spürbaren Erfolg gebracht. Sogenannte "Nutztiere" leiden z. B. in der Massentierhaltung, auf Transporten, bei der Schlachtung und in Versuchslaboren.
 
Becker weiter: Menschliches Leben ist ohne Tiere nicht vorstellbar. Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt ist Voraussetzung auch für die Stabilität der menschlichen Lebensgrundlagen. Durch das erfolgreichste Volksbegehren  "Rettet die Bienen" in der Geschichte Bayerns werden dem Artenschutz und damit auch dem Schutz wild-lebender Tiere ein hoher Stellenwert verschafft.
 
Der Tierschutz in Bayern hat bisher keine zentrale Anlaufstelle. Die Zuständigkeiten sind zersplittert. In Bayern gibt es zwar einen Tierschutzbeirat, der das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beraten soll. Im Unterschied dazu hätte eine Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter weitergehende Möglichkeiten: Gemäß Art. 2 BayBeauftr.G sind die Beauftragten "ressortübergreifend tätig" und liefern für den Ministerrrat kontinuierliche Berichte zu ihrer Tätigkeit. So käme die Lage der Tiere in Bayern regelmäßig auf die Tagesordnung der Staatsregierung. Laut Gesetz können Beauftragte auch selbst Verbesserungen in ihrem Fachbereich anregen. So bearbeiten Beauftragte Anregungen von Betroffenen, Verbänden und Organisationen, die an sie herangetragen werden. Die oder der Tierschutzbeauftragte kann somit Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft aufnehmen, diese wirksam vertreten und an die zuständige Stelle weiterleiten.
 
In folgenden Bundesländern gibt es bereits Tierschutzbeauftragte:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Schleswig Holstein.
 
Herr Söder - auch Bayerns Tiere brauchen eine Stimme, beendete Becker ihren Vortrag mit ihrem Appell an den Bayerischen Ministerpräsidenten.

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